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BGH (VIII ZR 193/91) | Datum: 30.09.1992
e. »Durch [die hier vorliegende] Klausel wird dem Käufer bei Mängeln der Kaufsache als zunächst alleiniger Rechtsbehelf ein Anspruch auf Nachbesserung gewährt, den der Verkäufer nach seiner Wahl auch durch Lieferung [...]