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Das - selbst häufigere - Tätigwerden eines Sachverständigen für den Haftpflichtversicherer eines beklagten Arztes reicht für sich allein jedenfalls dann nicht aus, die Besorgnis der Voreingenommenheit des Sachverständigen hervorzurufen, wenn der Sachverständige Chefarzt einer Klinik und damit vom Haftpflichtversicherer wirtschaftlich unabhängig ist.
s. a. OLG Karlsruhe (10 U 180/73) VersR 1973, 865 OLGZ 1993, 341 VersR 1992, 849 [...]