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Dem Versicherer obliegt die Beweislast für eine schuldhafte Herbeiführung des Versicherungsfalles. Bei dem Brand eines zuvor angeblich entwendeten - vollkaskoversicherten - Kraftfahrzeuges kann dieser Nachweis unter Umständen schon dann als geführt angesehen werden, wenn die Entwendung mit großer Wahrscheinlichkeit nur vorgetäuscht ist.
Nicht rechtskräftig DAR 1993, 349 OLGReport-Köln 1993, 24 ZfS 1995, 138 [...]