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Gehwege im Sinne des Wege- und Straßenrechts sind alle Straßenteile, die von der Fahrbahn deutlich abgegrenzt und äußerlich erkennbar für den Fußgängerverkehr bestimmt sind. Als deutliche Abgrenzung reicht ein unterschiedlicher Bodenbelag aus; das Vorhandensein eines Bordsteins ist nicht erforderlich.
Vgl. BGH VersR 1992, 444 . NJW 1993, 1018 VersR 1993, 1286 [...]