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OLG Nürnberg (8 U 494/92) | Datum: 29.05.1992
Die Berufung des Klägers ist zulässig, statthaft sowie in rechter Frist und Form eingelegt und begründet worden (§§ 511 ff. ZPO ). Sachlich hat sie teilweise Erfolg. Der Beklagte zu 1) haftet gemäß §§ 823 Abs. 1 BGB , [...]