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1. Der Rückgriff ist nach § 67 Abs. 2 VVG auch dann ausgeschlossen, wenn die Unfallbeteiligten erst nach dem Versicherungsfall die Ehe schließen. 2. Unabhängig davon, ob der Regreßgläubiger kraft Gesetzes oder aufgrund einer Abtretung des Geschädigten vorgeht, besteht analog § 67 Abs. 2 VVG eine Regreßsperre.
S.a. OLG Köln ZfS 1992, 14 m.w.H. NJW-RR 1993, 40 NZV 1993, 71 ZfS 1993, 125 [...]
1. Der Träger der Straßenbaulast handelt dann amtspflichtwidrig, wenn bei der Herstellung der Straßenoberfläche die allgemein anerkannten Regeln zur Unfallverhütung nicht beachtet werden. Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn zur Geschwindigkeitsreduzierung angebrachte Aufpflasterungen die in den Empfehlungen der Beratungsstelle für Schadenverhütung vorgesehene Maximalhöhe von 10 cm überschreiten. 2. Die Oberfläche einer Straße, die unbeschränkt für den innerstädtischen Verkehr gewidmet ist, muß so hergestellt werden, daß sie von tiefliegenden Linienomnibussen auch dann gefahrlos mit der zulässigen Geschwindigkeit befahren werden kann, wenn eine Buslinie nicht durch diese Straße führt. 3. Die Aufstellung des Verkehrszeichens 112 ohne weitere Angaben über Art und Ausmaß der 'Unebenheit' stellt keine ausreichende Warnung vor den Gefahren dar, die von einer im vorbeschriebenen Sinn unsachgemäßen Aufpflasterung ausgehen.
S.a. OLG Köln (7 U 10/91) DAR 1992, 376 . NJW 1992, 2237 VersR 1992, 1262 ZfS 1992, 187 [...]