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Rechtsgebiet
Gericht
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Bei der Beurteilung der Güte einer Blutalkoholbestimmung kommt es nicht entscheidend auf die aus den vier bzw. fünf Einzelwerten der Messung errechenbare Standardabweichung an. Ausschlaggebend ist vielmehr - wie schon bisher vor Herabsetzung des maßgeblichen BAK Grenzwertes -, daß die Variationsbreite der Einzelwerte 10 % des Probenmittelwertes nicht übersteigt (gegen BGH NJW 1990, 2393).
LG Göttingen (1 Qs 88/91) | Datum: 02.10.1991
Der Umstand, daß der Bußgeldbescheid von der örtlich unzuständigen Verwaltungsbehörde erlassen worden ist, hat nicht die Nichtigkeit des Bußgeldbescheides zur Folge. Im gerichtlichen Bußgeldverfahren findet dieser Umstand weder von Amts wegen noch auf Einwand des Betr. Berücksichtigung und führt daher nicht zur Einstellung des Verfahrens.
OLG Düsseldorf (5 Ss (OWi) 197/91 - (OWi) 96/91 I) | Datum: 18.06.1991
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