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OLG Köln (9 U 132/90) | Datum: 09.04.1991
a. »Als zum Schadensersatz verpflichtende Handlung des Bekl. muß das Überlassen des Mofas, welches sich in einem nicht verkehrssicheren Zustand befand, an die zum Führen nicht taugliche und mangels Fahrerlaubnis auch [...]