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OLG Frankfurt/Main (3 U 221/88) | Datum: 18.04.1991
Hinweis: (Erst-)Ausbildungskosten können auch zu den vermehrten Bedürfnissen im Sinne von § 843 Abs. 1 BGB zählen, und zwar (nur) insoweit, als sie unfallbedingt erhöht sind; eine unfallbedingte Ausbildungsverlängerung [...]