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»Das Zuschalten der Nebelschlußleuchten zu den Bremslichtern eines Kraftfahrzeuges in der Weise, daß bei Betätigung des Bremspedals Brems- und Nebelschlußlichter gleichzeitig aufleuchten, führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und damit der Zulassung des Fahrzeugs.«
DAR 1991, 349 DRsp II(294)249e VRS 81, 302 VerkMitt 1991, 69 [...]