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1. Die Preiserhöhungsklausel in einem vorformulierten Kaufvertrag über einen Neuwagen unterliegt der Prüfung nach dem AGBG, auch wenn sie von dem übrigen Vertragstext räumlich getrennt und hierfür eine gesonderte Unterschriftsleistung vorgesehen ist. 2. Die Preiserhöhungsklausel verstößt gegen § 9 AGBG und ist unwirksam, wenn sie die vom Käufer zu tragende Preiserhöhung in das Belieben des Verkäufers dadurch stellt, daß dieser die Lieferzeit über vier Monate hinziehen kann, ohne dem Käufer im Falle der Preiserhöhung ein Rücktrittsrecht einzuräumen. 3. Ob die Unwirksamkeit der Preiserhöhungsklausel lediglich zu einem Rücktrittsrecht des Käufers führt oder ob es bei der ursprünglichen Preisvereinbarung verbleibt, ist in jedem Einzelfall zu prüfen.
s. a. BGH BB 1982, 146; BGH ZIP 89, 1196f; BGH BB 1984, 486 DAR 1992, 307 ZfS 1992, 198 [...]