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LG Braunschweig (3 S 23/91) | Datum: 12.06.1991
Der Anscheinsbeweis für Auffahrunfälle kann durch den Nachweis eines atypischen Ablaufs ausgeräumt werden. Wird etwa der Nachweis geführt daß es auf der Autobahn morgens plötzlich infolge Nebelbildung zu einer [...]