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Die Verwirklichung öffentlicher Verkehrsprogramme kann als ein gewichtiges öffentliches Verkehrsinteresse i.S.d. § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG bei der Entscheidung über die Erteilung einer personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung im Einzelfall Vorrang vor aktuellen Verkehrsbedürfnissen gewinnen.
Anmerkung Bidinger in NZV 1992, 165 DÖV 1992, 534 NZV 1992, 165 ZfS 1992, 34 [...]