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VGH Hessen (2 UE 2124/87) | Datum: 19.02.1991
I. Der Kläger begehrt die Feststellung, daß er für den Betrieb eines Blumenverkaufsstandes keiner wegerechtlichen Sondernutzungserlaubnis bedarf. Er betreibt seit 1973 an der Bundesstraße (B) ... zwischen F. ... und B. [...]