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OLG Düsseldorf (5 Ss (OWi) 358/91) | Datum: 06.09.1991
c. »Gemäß Zeichen 250 nach § 41 Abs. 2 Nr. 6 StVO mit dem Zusatzschild (§ 41 Abs. 2 Satz 5 StVO ) »ausgenommen Anwohner« war dem Betroff. das Parken auf der P.-Straße untersagt, da er zu diesem Zeitpunkt weder Anwohner [...]