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OLG Karlsruhe (1 U 185/90) | Datum: 08.11.1990
b. »Die im Rahmen eines Manövers angeordnete Dienstfahrt der vier Bundeswehrlastzüge sollte und wurde als »geschlossener Verband« i.S. des § 27 StVO durchgeführt. Ein geschlossener Verband i.S. des § 27 StVO ist eine [...]