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Es gibt keinen Erfahrungssatz dahin, daß derjenige, der viel trinkt, seine Fahruntüchtigkeit kennt und billigt. Die Erkenntnis- und Kritikfähigkeit kann sich nämlich mit steigender Alkoholisierung mit der Folge verringern, daß die Fähigkeit beeinträchtigt wird, die eigene Fahruntüchtigkeit zu erkennen, was zwar nicht den Vorwurf der Fahrlässigkeit, aber den Vorsatz ausschließen könnte.
ebenso für 2,41 o/oo: OLG Celle (1 Ss 29/92) NZV 1992, 247 . StV 1990, 400 ZfS 1990, 393 [...]