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Auch nach dem Inkrafttreten der Bußgeldkatalog-Verordnung rechtfertigt die Begehung einer in § 24 StVG mit Geldbuße bedrohten Ordnungswidrigkeit nach dem Grundsatz der Verhaltnismäßigkeit die Anordnung eines Fahrverbots nur dann, wenn die erforderliche Einwirkung auf den Täter nicht auch durch eine entsprechend hoch bemessene Geldbuße erreicht werden kann (wie OLG Oldenburg VRS 79, 305 = Verkmitt 1990 Nr. 92).
BayObLGSt 1990, 132 DAR 1991, 109 NZV 1991, 120 VRS 80, 372 VerkMitt 1991, 59 [...]
b. Die Verwerfung des Einspruchs eines trotz Anordnung persönlichen Erscheinens unentschuldigt ausgebliebenen Betroffenen ist dann unzulässig, wenn nach Aufhebung eines vorangegangenen Urteils lediglich im Rechtsfolgenausspruch und Zurückverweisung der Sache durch das Rechtsbeschwerdegericht erneut zu verhandeln ist.
BayObLGSt 1991, 271 DAR 1991, 28 DRsp IV(468)168b MDR 1990, 1139 VRS 80, 45 wistra 1990, 364 [...]
»Bei längenverstellbaren Zugeinrichtungen, die sich automatisch bei Kurvenfahrt den Gegebenheiten anpassen, ist die Länge des Zuges im (verkürzten) Zustand zu messen, der sich bei einer Geradeausfahrt automatisch einstellt.«
BayObLGSt 1990, 4 DAR 1990, 268 NZV 1990, 322 VRS 79, 57 VerkMitt 1990, 90 [...]