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OLG Frankfurt/Main (12 U 256/89) | Datum: 18.10.1990
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt vom 2. Oktober 1989 abgeändert. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld von 10.000,- DM nebst 4 % Zinsen [...]