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b. Die Verwerfung des Einspruchs eines trotz Anordnung persönlichen Erscheinens unentschuldigt ausgebliebenen Betroffenen ist dann unzulässig, wenn nach Aufhebung eines vorangegangenen Urteils lediglich im Rechtsfolgenausspruch und Zurückverweisung der Sache durch das Rechtsbeschwerdegericht erneut zu verhandeln ist.
BayObLGSt 1991, 271 DAR 1991, 28 DRsp IV(468)168b MDR 1990, 1139 VRS 80, 45 wistra 1990, 364 [...]
Eine Unterbrechung der Verjährung durch Bekanntgabe des gegen den Betroffenen eingeleiteten Ermittlungsverfahrens (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG) liegt nur vor, wenn die betreffende Maßnahme aktenkundig gemacht worden ist, sich also aus dem Inhalt der Akten und nicht lediglich aus durch Erinnerung gestützten späteren Auskünften oder Vermerken ergibt.
NStE Nr. 8 zu § 33 OWiG NZV 1990, 285 wistra 1990, 245 [...]