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1. Die formlose Absendung eines Anhörungsbogens beweist nicht, daß der Anhörungsbogen den Betroffenen erreicht hat und er vor Zugang des Bußgeldbescheides von dem gegen ihn eingeleiteten OWi-Verfahren Kenntnis hatte. 2. In einem solchen Fall ist das Vorbringen entlastender Umstände im Einspruchsschreiben gegen den Bußgeldbescheid rechtzeitig.
ebenso AG Gießen (56 OWi 48/90) DAR 1991, 16 u. 36 = ZfS 1991, 72. DAR 1990, 474 ZfS 1991, 72 [...]