Sortieren nach
Wer als Führer eines Fahrzeugs versucht eine Kreuzung zu überqueren, obwohl ein anderes (gleichgeordnetes) Fahrzeug bereits angehalten und sich ein bevorrechtigtes Fahrzeug nähert, und dabei ein weiteres bevorrechtigtes Fahrzeug übersieht, mit dem es schließlich zur Kollision kommt, handelt in der Regel grob Fahrlässig.
Vorinstanz: LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 9059/89 OLGR-München 1992, 116 [...]