Sortieren nach
b. »Der Betreiber einer automatischen Autowaschanlage verstößt gegen § 9 Abs. 2 AGBG, wenn er in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Haftung für durch einfache Fahrlässigkeit verursachte Beschädigungen der Kundenfahrzeuge ausschließt. Gleiches gilt für den Ausschluß der Haftung für die aus der Beschädigung der Kundenfahrzeuge sich ergebenden Folgeschäden. Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Benutzung einer automatischen Autowaschanlage als Voraussetzung für die Leistung von Schadensersatz aufgestellte Pflicht des Kunden, den Schaden sofort, noch vor dem Verlassen des Betriebsgeländes, der Waschstraßenverwaltung anzuzeigen, ist mit § 11 Nr. 10 e AGBG nicht vereinbar; jedenfalls verstößt sie gegen § 9 Abs. 1 AGBG.«
DAR 1991, 384 DRsp I(138)627b NJW 1991, 1962 NJW-RR 1991, 698 [...]
Auch nach dem Inkrafttreten der Bußgeldkatalog-Verordnung rechtfertigt die Begehung einer in § 24 StVG mit Geldbuße bedrohten Ordnungswidrigkeit nach dem Grundsatz der Verhaltnismäßigkeit die Anordnung eines Fahrverbots nur dann, wenn die erforderliche Einwirkung auf den Täter nicht auch durch eine entsprechend hoch bemessene Geldbuße erreicht werden kann (wie OLG Oldenburg VRS 79, 305 = Verkmitt 1990 Nr. 92).
BayObLGSt 1990, 132 DAR 1991, 109 NZV 1991, 120 VRS 80, 372 VerkMitt 1991, 59 [...]