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OLG Hamm (6 U 114/89) | Datum: 23.08.1990
Der BGH hat die Revision der Bekl. durch Beschluß vom 11.6.1991 - VI ZR 307/90 - nicht angenommen. Hinweis: Trotz der Zuordnung zum Schadensersatzbereich vermehrte Bedürfnisse ( BGB § 843 Abs. 1 zweite Variante) und [...]