Sortieren nach
Beim Verkauf eines Wagens zum Zwecke der Teilnahme am Straßenverkehr, also nicht nur zum Zwecke des Ausschlachtens oder Verschrottens, liegt trotz des Ausschlusses jeglicher Gewährleistung eine stillschweigende Zusicherung des Verkäufers dahingehend vor, daß das Fahrzeug dem vertraglichen Verwendungszweck entsprechend genutzt oder der Nutzung mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand zugeführt werden kann.
S.a. Reinking/Eggert, Der Autokauf, 4. Aufl. Rdnr. 1249, 1355. DAR 1991, 188 VersR 1991, 1252 [...]
»Schäden, die an einem teilkaskoversicherten Fahrzeug infolge eines Ausweichmanövers bei plötzlich auftauchendem Haarwild entstehen, ohne daß es zu einem Zusammenstoß mit dem Wild kommt, können weder nach § 12 Abs. 1 I d AKS, noch als sog. Rettungskosten nach §§ 62 Abs. 1, 63 Abs. 1 VVG ersetzt werden. Sie sind vom Versicherungsschutz in der Teilkaskoversicherung nicht gedeckt.«
NJW-RR 1990, 161 VersR 1990, 299 ZfS 1990, 62 r+s 1990, 115 [...]