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Die Abrechnung fiktiver Reparaturkosten gemäß Schätzgutachten ist nicht möglich, wenn das beschädigte Kfz unrepariert verkauft wurde und die Ersatzbeschaffung abzüglich Restwerte bei Zugrundelegung marktüblicher Preise günstiger ist.
Ebenso LG München I (19 S 9501/82) VersR 1983, 592. VersR 1990, 864 ZfS 1990, 346 [...]