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Bei der - verneinten - Frage, ob ein im Alter von 12 Jahren unfallverletztes Kind den Pfarrer- oder Lehrerberuf ergriffen hätte, ist das gesamte soziale Umfeld zu berücksichtigen. Allein der Nachweis der intellektuellen Fähigkeit für die Aufnahme und den Abschluß eines Studiums reicht nicht für die Annahme aus, daß der Unfallverletzte auch tatsächlich ein Studium aufgenommen hätte.
Vgl. OLG Frankfurt VersR 1989, 48 = ZfS 1989, 78. ZfS 1990, 151 [...]
1. Auch die wesentliche Abweichung von einem vorgeschriebenen Verfahren innerhalb einer dafür zugelassenen Anlage erfüllt - beim Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen - den Tatbestand der umweltgefährdenden Abfallbeseitigung. 2. Autowracks, die auf dem Lager- und Behandlungsplatz einer nach §§ 5, 7 AbfG dafür zugelassenen und genehmigten Anlage zur Verwertung von Altfahrzeugen gelagert sind, um später der Schrottpresse zugeführt zu werden, sind kein Abfall i. S. v. § 1 Abs. 1 AbfG und § 326 Abs. 1 StGB. 3. Jedoch können bei einer derartigen Zwischenlagerung die in den Autowracks enthaltenen (Motoren- und Getriebe-) Öle und, (Brems-, Kühler- und Batterie) Flüssigkeiten Abfall im vorgenannten Sinne sein.
s. a. VG Münster (6 K 842/89) NZV 1990, 447 . NJW 1990, 1863 NStZ 1990, 128 ZfS 1990, 142 [...]