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ArbG Gelsenkirchen (4 Ca 2026/89) | Datum: 04.10.1989
»... Nach den Grundsätzen des Großen Senats [des BAG] vom 10. 11. 1961 stellen auch Schäden des ArbNehmers an seinen eingebrachten Sachen Aufwendungen dar, die analog § 670 BGB der ArbGeber ohne Vorliegen eines eigenen [...]