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Kommt das Gericht im Anschluß an ein Sachverständigengutachten zu einer Tatzeit-Blutalkoholkonzentration des Angeklagten von 5,4 bzw. 6,9 Promille und schließt es daraus auf eine völlige Unglaubhaftigkeit der Angaben des Angeklagten über seinen Alkoholkonsum und damit auf seine Nüchternheit, verstößt es gegen den Zweifelsatz, wenn bei der Berechnung der Blutalkoholkonzentration nicht vom höchstmöglichen Resorptionsdefizit von 30 % ausgegangen ist und im übrigen nicht die Möglichkeit ins Auge gefaßt wurde, die vom Angeklagten zu seinem Alkoholgenuß gemachten Angaben können zwar überhöht sein, er könne aber doch Alkohol in einer Menge zu sich genommen haben, deren Wirkung in den Bereich des § 21 StGB hineinreicht.
Vorinstanz: LG München II, StV 1990, 100 ZfS 1990, 142 [...]