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b. »Wem wegen Verdachts des unerlaubten Entfernens vom Unfallort für etwa neun Monate die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen war, erhält bei Freispruch keine Entschädigung, wenn er sich in übermüdetem Zustand an das Steuer seines Fahrzeugs gesetzt, das Radio übermäßig laut eingestellt hat und infolge dieser Umstände nicht nur einen Verkehrsunfall schuldhaft verursacht, sondern sich außerstande gesetzt hat, die Unfallgeräusche aufzunehmen und zuverlässig einzuordnen.«
DAR 1989, 311 DRsp IV(467)181b VRS 77, 63 VerkMitt 1989, 83 [...]