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Wann die Unzurechnungsfähigkeit erst - zusätzlich zu genossenem Alkohol - auf der Einnahme von Medikamenten beruht, liegt grobe Fahrlässigkeit vor; denn auf den Beipackzetteln der in Betracht kommenden Tabletten wird auf die entsprechenden Gefahren hingewiesen.
s. a. LG Dortmund v. 26.4.1990 (15 S 197/89), ZfS 1991, 22. ZfS 1991, 21 [...]