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BGH (VI ZR 97/88) | Datum: 04.04.1989
Die Klägerin und deren Ehemann hatten eine am 26. April 1984 beginnende Kreuzfahrt in das östliche Mittelmeer gebucht und an den Veranstalter den Reisepreis von 10.130 DM bezahlt. Am 21. April 1984 wurde der damals [...]