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Bei der - verneinten - Frage, ob ein im Alter von 12 Jahren unfallverletztes Kind den Pfarrer- oder Lehrerberuf ergriffen hätte, ist das gesamte soziale Umfeld zu berücksichtigen. Allein der Nachweis der intellektuellen Fähigkeit für die Aufnahme und den Abschluß eines Studiums reicht nicht für die Annahme aus, daß der Unfallverletzte auch tatsächlich ein Studium aufgenommen hätte.
Vgl. OLG Frankfurt VersR 1989, 48 = ZfS 1989, 78. ZfS 1990, 151 [...]