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a. »Bei einem Verstoß gegen § 24 a Abs. 1 StVG kann die Dauer des im Bußgeldkatalog vorgesehenen Regelfahrverbots von 1 Monat nicht allein deswegen verlängert werden, weil die Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit »unmittelbar an der Grenze zur alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit« gelegen hat.«
DAR 1989, 430 DRsp II(294)244a VRS 77, 299 VerkMitt 1990, 31 [...]