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OLG Karlsruhe (10 U 289/87) | Datum: 27.05.1988
Bei Zerstörung eines Kraftfahrzeugs richtet sich die vom Schädiger zu leistende Entschädigung nach den Kosten der Wiederbeschaffung einer wirtschaftlich gleichwertigen Ersatzsache. Dies bedeutet, daß maßgebend für die [...]