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OLG Köln (20 U 32 u. 49/88) | Datum: 11.11.1988
»... Die Haftung nach dem StVG setzt voraus, daß der Unfall sich beim Betrieb des Busses ereignet. War die Kl. schon vollständig ausgestiegen, vom Bus weggetreten, drehte sie sich dann um, rutschte aus und fiel hin, so [...]