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LG Waldshut-Tiengen (1 O 312/87) | Datum: 21.03.1988
Ein Geschädigter spart bei jeder Benutzung eines Mietwagens Betriebskosten des eigenen Fahrzeuges und zwar - abgesehen von den Benzinkosten - anteilige Beträge für Ölverbrauch, Reifenverschleiß, Reparatur und Wartung [...]