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Wenn der VN oder dessen Anwalt bei Vorwurf der Trunkenheit am Steuer - 1,07 Promille, § 316 StGB - ohne Rückfrage beim Rechtsschutzversicherer von sich aus eine Blutgruppennachuntersuchung sowie ein Blutgruppenidentitätsgutachten beantragt, so ist der Rechtsschutzversicherer wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung insofern - hier in Höhe von 1.497,50 DM - leistungsfrei.
Ebenso LG Münster vom 10.1.89, 48 T 67/88. ZfS 1991, 346 [...]