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1. Vor Durchführung des Sachverständigenverfahren ist eine Leistungsklage über die Höhe der Reparaturkosten wegen fehlender Fälligkeit abzuweisen. 2. Der Kaskoversicherer übernimmt keine Kfz-Sachverständigenkosten.
Zu 1. vgl. LG Frankfurt ZfS 1988, 116 (m.w.H.). Zu 2. ebenso AG Dortmund ZfS 1985, 244. [...]