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Reguliert der Kfz-Haftpflichtversicherer einen Schaden, obwohl nach Durchsicht der Ermittlungsakten und bei sorgfältiger Prüfung der Sachlage keinerlei Zahlung an den Unfallgegner hätte erfolgen dürfen, liegt darin ein schuldhafter Verstoß gegen die Pflichten aus dem VersVertrag. Eine Rückstufung des VersNehmers kommt dann nicht in Betracht.
Vgl. auch das Urteil des OLG Köln, r+s 1989, 38 und LG Aachen, r+s 1988, 323. r+s 1989, 74 [...]