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BGH (IVa ZR 225/86) | Datum: 09.03.1988
Die Parteien streiten noch darum, ob der Kläger dem Beklagten den Betrag von 15.911,27 DM zu erstatten hat, den dieser als Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer des Klägers an einen Dritten gezahlt hat. Seit 11. Mai 1983 [...]