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Die dem Geschädigten entstehenden Anwaltskosten für die Regulierung mit dem Kaskoversicherer sind dann nicht vom erstattungspflichtigen Schädiger zu übernehmen, wenn die Kaskoversicherung wegen der höheren Versicherungsleistung in Anspruch genommen worden ist.
Vgl. OLG Stuttgart DAR 1989, 27 = ZfS 1989, 88 (m.w.H.). ZfS 1989, 161 [...]