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DM 25000 Schmerzensgeld wegen eines Verkehrsunfalls für eine große Skalpierungsverletzung der Kopfschwarte links im Bereich der Stirn, der Schläfe und des Scheitelbeins; es lagen dort eine 3 x 2 cm große Impressionsfraktur vor, wobei die Schädeldecke etwa um Kalottenbreite eingedrückt war; 1 cm langer Riß der Dura. Die Geschädigte zeigte ein ausgeprägtes Durchgangssyndrom mit motorischer Aphasie, war trotz Sedierung unruhig und lag meistens kontaktunfähig im Bett. Sie entzog sich der Kontrolle des Pflegepersonals und mußte in die Landesnervenklinik eingewiesen werden. Operative Schädeldachersatzplastik. 1 Woche Intensivstation, mehrmaliger stationärer Aufenthalt von mehreren Wochen Dauer. Dauer-MdE 20 %. 29 Jahre alte Frau.
Vorinstanz: LG Koblenz, - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 387/84 DfS Nr. 1993/463 [...]