Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
OLG Karlsruhe (14 U 147/85) | Datum: 26.08.1988
In Sachen wegen Schadensersatz Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 24.160,42 DM festgesetzt, und zwar aufgrund folgender Einzelberechnung: I. für die Berufung: 1. für den materiellen Zahlungsanspruch auf [...]