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OLG Oldenburg (14 U 47/88) | Datum: 27.10.1988
Nach Sachverständigen-Schätzung sollte die Reparatur des beschädigten Wagens 16.393,- DM kosten; infolge umfangreicher Instandsetzungsarbeiten belief sich die endgültige Rechnung auf 21.284,- DM. Im [...]