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OLG Hamm (28 U 14/88) | Datum: 08.09.1988
»... An Nutzungsausfallentschädigung ist der Kl. [Käuferin] vom LG mit zutreffender Begründung der Betrag von 7 020 DM zugesprochen worden. Die als Ergebnis richterlicher Rechtsfortbildung anerkannte Kommerzialisierung [...]