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BayObLG (1 ObOWi 282/87) | Datum: 19.01.1988
»... Allerdings gewährt Art. 103 Abs. 1 GG , an den § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG anknüpft, grundsätzlich nur das rechtliche Gehör als solches, nicht aber rechtliches Gehör gerade durch Vermittlung eines Rechtsanwalts [...]