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OLG Köln (Ss 742/86) | Datum: 16.01.1987
»Die Ausführungen, mit denen das AG die Annahme vorsätzlichen Handelns begründet, unterliegen durchgreifenden rechtlichen Bedenken. Vorsatz i. S. des § 316 Abs. 1 StGB bedeutet, daß der Täter seine Fahruntauglichkeit [...]