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VG Braunschweig (4 VGA 36/86) | Datum: 19.02.1987
»Dem Kl. [nebenberuflicher Kfz-Sachverständiger] steht ein rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung nach § 28 Abs. 3 Satz 2 StVZO grundsätzlich zu. (c) Während die Ausgabe von roten Kennzeichen im Einzelfall [...]