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»Meßergebnisse des Radargerätes MESTA 204 DD sind auch dann beweiserheblich, wenn das Meßfahrzeug während des Meßvorganges nicht mit einer Neigung von 0 Grad zur Fahrbahnebene, sondern mit seinen rechten Rädern auf einem Bürgersteig steht.«
DAR 1987, 232 DRsp IV(456)135e MDR 1987, 609 VRS 72, 465 VerkMitt 1987, 56 [...]
»1. Bei Geschwindigkeitsmessungen im Funkstoppverfahren kann eine Meßstrecke von 150 m genügen. 2. Zum Ausgleich etwaiger Fehler bei der Zeitnahme ist im Regelfall ein Zuschlag von 0,7 sec. auf die längste der gemessenen Fahrzeiten vorzunehmen.«
DAR 1987, 391 DRsp IV(456)140c VRS 74, 62 VerkMitt 1987, 76 [...]